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Begleiteter Umgang


Auch in Trennungs- und Scheidungsfällen haben Kinder das Recht den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Aber auch der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, hat das Recht seine Kinder regelmäßig zu treffen. Dies ist nicht immer einfach, da die Probleme auf der Paarebene den Eltern bei der selbständigen Durchführung der Treffen oft im Wege stehen.

Der Begleitete Umgang bietet die Chance durch Hilfe einer geschulten Fachkraft den Kontakt zum Wohle des Kindes zu gestalten.
Die Eltern werden angeleitet die Treffen nach einiger Zeit wieder selbständig zu organisieren.
Der Begleitete Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme und somit für die Beteiligten kostenlos.
Es wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Jugendhilfeverwaltung gestellt.

 


Ihr Ansprechpartner:

 

Nina Huber - Geschäftsstellenleitung

Deutscher Kinderschutzbund
OV Oberes Nagoldtal e.V.
Zwingerweg 3
72202 Nagold
Tel.: 0 74 52 / 66 48 0
Fax: 0 74 52 / 81 98 12
kinderschutzbund-nagold@t-online.de
www.kinderschutzbund-nagold.de

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